Schiedsrichter-Merkblatt Saison 2021/2022
1. Allgemeine Hinweise, Aufgaben des SR
1.5. Anrechenbarkeit
Anrechenbarer Schiedsrichter ist, wer während des laufenden Spieljahres (01.07. – 30.06.) mindestens
- 15 Spieleinsätze (angerechnet werden Spielleitungen, Spielbeobachtungen, Spielbetreuungen von Neulingen oder Nachwuchs-Schiedsrichtern) durchgeführt hat, oder
- als Schiedsrichterneuling mindestens 6 Spiele geleitet hat
und außerdem die Teilnahme an mindestens 4 Lehrabenden, als SR-Neuling an 2 Lehrabenden nachweisen kann.